A.- A. und B. U.-C. wohnen in X.. A. U. ist selbständigerwerbend und betreibt einen Coiffeursalon. B. U.-C. ist in diesem Betrieb angestellt. Der Ehemann ist Eigentümer der Geschäftsliegenschaft in X., die Ehefrau besitzt ein fremd vermietetes Grundstück in X.. Zudem sind beide Ehegatten hälftige Miteigentümer der selbst bewohnten Liegenschaft in X. sowie eines unbebauten Grundstückes in Frankreich. Für das Jahr 2003 deklarierten die Steuerpflichtigen ein steuerbares Einkommen von Fr. 100'639.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 283‘278.--.