© Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Entscheid auf eine erheblich veränderte Tatsachengrundlage zu stehen käme, die für die Ermessensbetätigung von Bedeutung ist (vgl. Cavelti/Vögeli, Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kanton St. Gallen, St. Gallen 2003, Rz. 1028-1030).