Die Beschränkung der periodenübergreifenden Verrechnung von Verlusten aus der selbständigen Erwerbstätigkeit auf diese Einkommensquelle widerspricht dem geltenden Recht. Zwar ist Art. 42 StG, welcher die Verrechnung von Verlusten vorangegangener Geschäftsjahre regelt, Teil des Abschnittes betreffend die selbständige Erwerbstätigkeit, so dass unter systematischen Gesichtspunkten eine Beschränkung der Verrechnung früherer Verluste auf die Einkünfte aus der selbständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen wäre. Auch der Wortlaut ist bezüglich des zur Verrechnung heranzuziehenden Substrats offen.