C.- Gegen diese Einsprache-Entscheide erhob U.S. durch seine Vertreterin mit Eingabe vom 24. November 2005 (persönlich überbracht am 25. November 2005) Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit den Anträgen, die Ermessensveranlagungen seien aufzuheben und das steuerbare Einkommen gemäss nachgereichten Deklarationen von Fr. 156'900.-- für 2002 und Fr. 60'200.-- für 2003 sei für beide Jahre unter Verrechnung der Geschäftsverluste der vorangegangenen sieben Geschäftsjahre von Amtes wegen auf Fr. 0.-- festzusetzen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte