e) Zusammenfassend steht fest, dass die Spende von Fr. 3'000.-- an die Missionskasse der Schweizerischen Pfingstmission als freiwillige Zuwendung zum Abzug zuzulassen ist. Der Rekurs ist somit gutzuheissen. Unter Berücksichtigung des Selbstbehalts von Fr. 500.-- sind die Rekurrenten für die Staats- und Gemeindesteuern 2002 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 152'500.-- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 51'000.-- zu veranlagen.