aa) Die geltend gemachte Zuwendung von Fr. 3'000.-- an die Schweizerische Pfingstmission ist belegt und an sich nicht bestritten. Aus der Spendenquittung wird ersichtlich, dass die Spende an die Missionskasse der Schweizerischen Pfingstmission geflossen ist. Die Rekurrenten stützen ihr Begehren unter anderem auf die Jahresrechnung 2004. Diese ist zwar nicht geeignet, um detaillierte Rückschlüsse auf die Tätigkeit der Schweizerischen Pfingstmission im Jahr 2002 zu ziehen, zur Vermittlung eines Gesamteindrucks kann sie jedoch herangezogen werden. Ihr ist zu entnehmen, dass die Missionskasse - neben einer Zentralkasse und einer Ruhestandskasse - separat geführt wird.