© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte gemeinnützigen Zwecken dienende Leistung aus frei gewählter Opferbereitschaft heraus erfolgt (GVP 1973 Nr. 3). Diese Voraussetzung ist vorliegend unbestrittenermassen gegeben. Anzeichen irgendwelcher Verpflichtungen der Rekurrenten zur Leistung der zum Abzug geltend gemachten Geldleistungen gegenüber der Missionskasse der Schweizerischen Pfingstmission sind nicht ersichtlich.