a) Im Rekurs wird vorgebracht, die Spende für die Missionskasse der Schweizerischen Pfingstmission sei für 2001 noch zum Abzug zugelassen worden. Die Schweizerische Pfingstmission führe eine separate Missionskasse mit separaten Einzahlungskonti. Die Spendengelder würden in über 80 Ländern völlig uneigennützig eingesetzt. Der Nachweis für die Gemeinnützigkeit sei erbracht. Die Kultusaktivitäten und die missionarisch-gemeinnützigen Tätigkeiten seien klar voneinander getrennt. Die Missionstätigkeit sei überwiegend Entwicklungshilfe. Hier auch noch zwischen Kultusund gemeinnütziger Tätigkeit trennen zu wollen, sei sachwidrig und ungerecht.