Die Vorinstanz befasst sich in der Vernehmlassung nochmals ausführlich mit der Frage der Abzugsfähigkeit der Spende an die Missionskasse der Schweizerischen Pfingstmission. Die Voraussetzungen für die Zulassung der zusätzlichen Eingabe sind daher als erfüllt zu betrachten. Die nachträglich eingereichte Stellungnahme vom 21. November 2005 ist somit zu berücksichtigen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 3.- Umstritten ist, ob die Spende von Fr. 3'000.-- an die Missionskasse der Schweizerischen Pfingstmission als freiwillige Zuwendung steuerlich in Abzug gebracht werden kann.