B.- Gegen diesen Einsprache-Entscheid erhoben X. und Y.Z. mit Eingabe vom 12. September 2005 Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, die nachgewiesene Spende von Fr. 3'000.-- an die Missionskasse der Schweizerischen Pfingstmission sei als freiwillige Zuwendung zum Abzug zuzulassen. Die Vorinstanz beantragte in ihrer Vernehmlassung vom 3. November 2005 die kostenfällige Abweisung des Rekurses. Am 21. November 2005 reichten die Rekurrenten unaufgefordert eine zusätzliche Eingabe ein. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte