Sie machten freiwillige Zuwendungen von Fr. 9'220.-- geltend, welche an den Gönnerverein der Evangelischen Seelsorge der Universität St. Gallen (Fr. 160.--), an die Schweizerische Rettungsflugwacht (Fr. 60.--), an die Schweizerische Pfingstmission, Missionskasse (Fr. 3'000.--) und an die Pfingstgemeinde St. Gallen (Fr. 6'000.--: gemeinnütziger Anteil 50% der Spende von Fr. 12'000.--) gingen. Das kantonale Steueramt qualifizierte einzig die Zuwendung an die Schweizerische Rettungsflugwacht von Fr. 60.-- als gemeinnützig und veranlagte die Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 155'100.-- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 51'000.--.