3. Die Rekurrenten bezahlen die amtlichen Kosten von Fr. 2'500.-- zu neun Zehnteln, unter Verrechnung des Kostenvorschusses von Fr. 1'000.--; einen Zehntel der Kosten trägt der Staat. Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: Nicolaus Voigt Thomas Scherrer © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/10