Der Vertrauensschutz setzt voraus, dass ein berechtigtes, schutzwürdiges Vertrauen vorliegt, was nur der Fall ist, wenn der Betroffene mit der Rechtsänderung nicht ernsthaft rechnen musste. Es muss daher regelmässig abgeklärt werden, ab wann ein Betroffener mit einer Rechtsänderung © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte