Was die Rechtsprechung über die Anwendbarkeit des günstigeren Verfahrensrechts betrifft, so handelt es sich dabei um die Konkretisierung des Vertrauensgrundsatzes. Auch bei Rechtsänderungen gilt der Grundsatz von Treu und Glauben. Durch eine nachteilige Gesetzesänderung, die unvermittelt oder gar rückwirkend erfolgt, verstösst der Gesetzgeber gegen das Vertrauensprinzip (B. Weber-Dürler, Vertrauensschutz im öffentlichen Recht, Basel 1983, S. 280 ff.). Der Vertrauensschutz setzt voraus, dass ein berechtigtes, schutzwürdiges Vertrauen vorliegt, was nur der Fall ist, wenn der Betroffene mit der Rechtsänderung nicht ernsthaft rechnen musste.