Für das öffentliche Recht ist bereits umstritten, ob die Verjährung auf den Anspruch selbst oder auf dessen Rechtsschutz wirkt (vgl. A. Gadola, Verjährung und Verwirkung im öffentlichen Recht, in: AJP 4/1995, S. 55 mit Hinweisen in Anm. 122 und 123). Steuerrechtliche Vorschriften betreffend Verjährung und Verwirkung werden teilweise als Verfahrensrecht (vgl. so M. Binder, Die Verjährung im schweizerischen Steuerrecht, Zürich 1985, S. 43 mit Hinweisen; Agner/Jung/Steinmann, a.a.O., N 3 zu Art. 201 DBG; © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte