B.- Mit Nachsteuerverfügung vom 2. Oktober 2003 legte das kantonale Steueramt die Nachsteuern für die Staats- und Gemeindesteuern 1993 bis 2000 inkl. Zinsen auf Fr. 1'104'327.50 fest und erhob Verfahrenskosten von Fr. 5'000.--. Die gegen diese Verfügung erhobene Einsprache wies das kantonale Steueramt mit Entscheid vom 21. Januar 2004 ab.