A.- X.Y. starb am 30. September 2001. Das kantonale Steueramt leitete, nachdem die Ehefrau von X.Y. am 6. Mai 2003 Selbstanzeige erhoben hatte, gegen die Ehefrau des Erblassers und dessen Erben am 14. Juli 2003 für die Steuerjahre 1993 bis 2000 ein Nachsteuerverfahren ein und stellte Nachsteuern für die Staats- und Gemeindesteuern 1993 bis 2000 inkl. Zinsen von Fr. 1'098'358.50 zuzüglich Verfahrenskosten in Aussicht.