Dies trifft insbesondere auf den Fall des Rekurrenten zu, dessen allgemeiner Abzug für Unterhaltsbeiträge tief ist, weil er sie lediglich während eines Monats der Steuerperiode erbrachte. Umgekehrt profitiert die Empfängerin vom gesamten Kinderabzug, obwohl bei der Ermittlung ihres steuerbaren Einkommens nur geringe Unterhaltsbeiträge zu berücksichtigen sind. Indessen ist dieser Schematismus im System des Gesetzes angelegt.