cc) Der Sohn des Rekurrenten stand seit dem 1. Dezember 2002 unter der Obhut der Mutter, die - wie im Rekurs selbst ausgeführt wird - für den Unterhalt aufkam. Zu diesem Unterhalt trug der Rekurrent gemäss seiner Deklaration mit einer Zahlung von Fr. 800.-- bei. Zu prüfen ist deshalb, ob der Rekurrent am massgebenden Stichtag für den Unterhalt seines Sohns zur Hauptsache aufkam.