Da die Gewährung von Sozialabzügen an das Vorliegen bestimmter Verhältnisse anknüpft, gilt für deren Festsetzung gemäss Art. 48 Abs. 2 StG das Stichtagsprinzip. Dass dem Wegfall der Voraussetzungen während der Steuerperiode keine Rechnung getragen wird, stellt eine zulässige Schematisierung zwecks Vereinfachung der Rechtsanwendung dar (zum Recht der direkten Bundessteuer vgl. P. Locher, Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, I. Teil, Therwil/Basel 2001, N 69 zu Art. 35 DBG; ders., Praktikabilität, a.a.O., S. 209 ff.).