45 Abs. 1 lit. c StG. Dass kein Wahlrecht zwischen Abzug der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Unterhaltsbeiträge und dem Kinderabzug bestehe, werde in der Wegleitung nicht explizit angegeben. Der Rekurrent fragt sich sodann, ob der Kinderabzug selbst bei einem gleichzeitigen Wegzug aus dem Kanton nicht pro rata temporis gewährt würde. Die Nichtgewährung des Kinderabzugs bringe eine echte Benachteiligung mit sich, da er eine doppelte Belastung erleiden würde, zumal er für den Unterhalt aufgekommen sei und dies nicht abgezogen werden könne.