Berücksichtigung "pro rata temporis" gibt es bei ganzjähriger Steuerpflicht nicht. Es besteht auch keine Möglichkeit, zwischen dem Kinderabzug oder dem Abzug von Unterhaltsbeiträgen zu wählen (Verwaltungsrekurskommission, I/1-2004/173, vom 25. Mai 2005). In Sachen X.Y., Rekurrent, gegen Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, betreffend Einkommens- und Vermögenssteuern 2002 © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Sachverhalt: