Im Vordergrund wird dabei wohl eine Lebensaufwandbesteuerung unter Berücksichtigung der Vermögensentwicklung stehen. Dazu ist festzuhalten, dass der Rekurrent Krankenkasse, Arztkosten, Steuern, Versicherungen, Strom und Telefon aus seinem Betrieb bezahlt und ordnungsgemäss abgegrenzt hat. Daneben hat er auch Naturalbezüge sowie private Wohn- und Autokosten in seiner Buchhaltung ausgewiesen. Die Behauptung des Rekurrenten, seine Eltern seien für die privaten Haushaltkosten aufgekommen, ist dabei ebenfalls einer genaueren Betrachtung zu unterziehen.