Den Akten ist zudem nicht zu entnehmen, dass wenigstens im Einspracheverfahren eine eingehende Untersuchung durchgeführt wurde. Zwar fand zwischen dem Rekurrenten und dem Steuerkommissär ein Gespräch statt, an dem die in der Jahresrechnung fehlenden Barbezüge thematisiert wurden. Eine Aktennotiz von diesem Gespräch wurde jedoch nicht erstellt. Der Rekurrent beteuerte offenbar, über keine andere Einkommensquellen zu verfügen und die Kleider aus dem Bekanntenkreis zu erhalten.