Ein solcher Vergleich lässt Schlüsse auf die Richtigkeit der Deklaration zu. Ein vom Steuerpflichtigen nicht erklärter Widerspruch zwischen dem deklarierten Einkommen und dem Privatverbrauch erlaubt es, die Einschätzung des Einkommens nach dem Aufwand vorzunehmen (vgl. RB/ZH 1982, Nr. 71; KRKE SO 1983 Nr. 8). Darin liegt der Bezug zur Ermessenseinschätzung. In diesem Sinne ist die Aufwandbesteuerung gleichzeitig eine weitere Methode der Ermessenseinschätzung (T. Waibel, Die Ermessenseinschätzung bei Selbständigerwerbenden, St. Gallen 1983, S. 95 ff.).