A.- X.Y. ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs in A. und führt diesen in selbständiger Erwerbstätigkeit. Er lebt zusammen mit seinem Eltern in der Betriebswohnung auf dem Hof. In der Steuererklärung 2001b deklarierte X.Y. steuerbare Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in der Höhe von Fr. 33'043.--, woraus sich ein steuerbares Einkommen von Fr. 40'131.-- ergab. Die Veranlagungsbehörde nahm in der Folge beim Eigenmietwert (Fr. 8'400.--) und bei den Abschreibungen (Fr. 1'404.--) Aufrechnungen vor.