Inwieweit auch der Bezug günstiger Waren von seinem Lieferanten aus Italien zur erzielten Bruttogewinn-Marge 2000 geführt hat, wie der Rekurrent behauptet, lässt sich nicht nachvollziehen. Angesichts der mit dem Bruttogewinnvergleich verbundenen Unsicherheiten ist vorliegend davon auszugehen, dass im Jahr 2000 keine relevante Auflösung stiller Reserven auf dem Warenlager stattgefunden hat.