Diese Abweichung erweist sich als nicht übermässig und bildet kein hinreichendes Indiz für die Auflösung stiller Reserven im Ausfalljahr 2000. Im Übrigen ist festzustellen, dass diese Abweichung im Vergleich der einzelnen Schwankungen innerhalb der Vergleichsperiode und in den Jahren 2001-2002 durchaus im Rahmen liegt und noch als zufallsbedingt betrachtet werden kann. Inwieweit auch der Bezug günstiger Waren von seinem Lieferanten aus Italien zur erzielten Bruttogewinn-Marge 2000 geführt hat, wie der Rekurrent behauptet, lässt sich nicht nachvollziehen.