ausserordentliches Einkommen umgedeutet und mit der Jahressteuer erfasst wird. Das Gesetz will ausdrücklich nur sogenannte ausserordentliche Einkünfte der Jahressteuer unterwerfen. Die Unterscheidung ordentliche/ausserordentliche Einkünfte richtet sich indessen nach qualitativen Kriterien. Die Möglichkeit, dass gewisse Einkünfte beim Wechsel von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung gar nie als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, wurde vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen.