Bei der Bruttogewinnvergleichsmethode erfolgt ein Vergleich der in den letzten fünf bis sechs Jahren vor der Ausfallperiode ausgewiesenen durchschnittlichen Bruttogewinne (in % vom Umsatz) mit dem in der Ausfallperiode ausgewiesenen Bruttogewinn I (Umsatz abzüglich Warenaufwand, bei Handelsbetrieben) oder Bruttogewinn II (Umsatz abzüglich Material- und Personalaufwand, bei Produktions- und Dienstleistungsbetrieben). Liegt der Bruttogewinn in der Ausfallperiode deutlich höher als in der Vergleichsperiode, so liegt ein Indiz dafür vor, dass in der Ausfallperiode früher zurückbehaltene (noch nicht versteuerte) stille Reserven (insbesondere auf dem