Diese Methode wurde in der Praxis bereits unter dem System der zweijährigen Vergangenheitsbemessung entwickelt, um die bei der Vornahme einer ausserordentlichen Zwischenveranlagung infolge Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft und dem damit verbundenen Übergang von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung im Ausfalljahr, d.h. in der Bemessungslücke, erzielten Kapitalgewinne mit einer getrennt vom übrigen Einkommen berechneten Jahressteuer zu erfassen (Art. 32 Abs. 1 lit. b des bis zum 31. Dezember 1999 anwendbaren Steuergesetzes, nGS 29-70, vgl. auch Art. 294 Abs. 1 lit.