Reserven in der Ausfallperiode zu ermitteln (VRKE I/1 vom 18. September 1996 in Sachen H. und A. D.-G., S. 5 ff.; StB 314 Nr. 3 Ziff. 5). Diese Methode wurde in der Praxis bereits unter dem System der zweijährigen Vergangenheitsbemessung entwickelt, um die bei der Vornahme einer ausserordentlichen Zwischenveranlagung infolge Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft und dem damit verbundenen Übergang von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung im Ausfalljahr, d.h. in der Bemessungslücke, erzielten Kapitalgewinne mit einer getrennt vom übrigen Einkommen berechneten Jahressteuer zu erfassen (Art. 32 Abs. 1 lit.