Aufwendungen in der Übergangsperiode (StE 2002 B 65.4 Nr. 10). b) Mit der Erfassung der in der Bemessungslücke erzielten Kapitalgewinne durch eine separate Jahressteuer sollen die in der letzten Bemessungsperiode vor dem Wechsel zur Gegenwartsbemessung (ab 1. Januar 2001) durch buchmässige Aufwertung von Aktiven oder Abwertung von Passiven oder durch tatsächliche geldmässige Realisierung aufgelösten stillen Reserven, welche die ordentlichen Erfolgsrechnungen um ausserordentliche Gewinnbestandteile verbessern, steuerlich erfasst werden. Diese ausserordentlichen Gewinnbestandteile unterliegen der separaten Jahressteuer.