Es soll eine zufallsfreie, gleichmässige und vollständige Besteuerung erreicht werden. Um diesen Zweck bestmöglich zu erreichen, umschliesst der gesetzliche Tatbestand generell alle in der Lückenperiode erzielten Einkünfte, die hinsichtlich der Einkommensstruktur und/oder in Bezug auf den während Jahren geübten Zuflussmechanismus auf ausserordentliche Vorgänge zurückzuführen sind, d.h. mit dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nichts zu tun haben.