3.- Umstritten ist, ob der Rekurrent in seinem Einzelunternehmen in der Bemessungslücke 1999 und 2000 auf dem Warenlager stille Reserven im Umfang von Fr. 45'473.-- (1999) und Fr. 22'559.-- (2000) aufgelöst hat, welche als ausserordentliche Einkünfte mit separaten Jahressteuern zu erfassen sind.