Aufgrund der mit der Steuererklärung 2001a eingereichten Gewinn- und Verlustrechnungen für die Geschäftsjahre 1999 und 2000 stellte die Veranlagungsbehörde fest, dass M.W. in diesen beiden Jahren einen ungewöhnlich hohen Bruttogewinn erzielt hatte. In einem Vierjahresvergleich ermittelte sie eine Auflösung stiller Reserven auf dem Warenlager in den Jahren 1999 und 2000 in der Höhe von Fr. 45'473.-- bzw. Fr. 22'559.--. Das kantonale Steueramt veranlagte den Steuerpflichtigen je mit einer separaten Jahressteuer auf den ausserordentlichen Einkünften von Fr. 45'400.-- (1999) und Fr. 22'500.-- (2000).