1. Der Rekurs wird gutgeheissen und der angefochtene Einsprache-Entscheid des kantonalen Steueramtes vom 25. August 2003 aufgehoben. 2. Die Rekurrenten werden für 2001 neu mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 67'800.-- und ohne steuerbares Vermögen veranlagt. 3. Der Staat trägt die amtlichen Kosten von Fr. 1'000.--. 4. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, den Rekurrenten Fr. 600.-- zurückzuerstatten. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: Nicolaus Voigt Susanne Schmid Etter © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/11