Es ist ohnehin zu beachten, dass sich die Frage des steuerlichen Abzugs in all jenen Fällen, wo die Krankenversicherung Leistungen erbringt, gar nicht oder nur untergeordnet stellt (höchstens im Betrag des gewählten Selbstbehalts). Folglich ist unabhängig von der Leistungspflicht gemäss obligatorischer Krankenpflegeversicherung zu entscheiden, ob die Kosten für eine IVF-Behandlung im © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte