c) Unter der Sterilität versteht man den Zustand der Unfruchtbarkeit der Frau bzw. der Zeugungsunfähigkeit des Mannes. Klinisch relevant ist eine ungewollte Kinderlosigkeit eines Paares über ein bis zwei Jahre trotz regelmässigem ungeschütztem Geschlechtsverkehr. Die Sterilität kann verschiedene Ursachen haben (vgl. Näheres © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte