In Sachen G. und J. C.-H., Rekurrenten, gegen Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, betreffend Einkommens- und Vermögenssteuern 2001 Sachverhalt: A.- G. und. J. C.-H. wohnen in B. G.C. ist Inhaber einer Einzelfirma im Bereich der F.- technik, während J. C.-H. als Physiotherapeutin selbständig erwerbstätig ist. Nachdem das Ehepaar C.-H. die Steuererklärung 2001b nicht fristgerecht eingereicht hatte, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte