Der Zeitaufwand für diese Verhandlung wird angemessen entschädigt. Der Zeitaufwand für das Erstellen von Rechtsschriften wird der nicht vertretenen Partei jedoch sowenig entschädigt, wie der vertretenen Partei der Zeitaufwand für die Instruktion des © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte