Mit dem erhöhten Abzug für Kinder in Ausbildung mit auswärtigem Aufenthalt soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass eine ständige auswärtige Unterbringung von Kindern gegenüber der Unterbringung im Haushalt der Eltern in der Regel einen grösseren finanziellen Aufwand darstellt. Die Eltern müssen eine Unterkunft sowie bei unmündigen Kindern deren angemessene Betreuung finanzieren. Auch bei der Verpflegung können Mehrkosten entstehen. Massgebend ist daher das Auseinanderfallen des Wohnsitzes der Eltern mit dem ständigen (zumindest unter der Woche) Aufenthaltsort des Kindes, das sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet.