werden könnte. Es ist nicht sinn- und sachgemäss, die Steuerbehörden über die Zweckmässigkeit von Ausbildung und Ausbildungsort befinden zu lassen. Die Muss- Formel bezieht sich auf die Frage, ob es für das Kind zumutbar wäre, täglich nach Hause an den Wohnort der Eltern zurückzukehren. Die Grenze dafür liegt in Anlehnung an die Regelung im Stipendiengesetz (in der im Jahre 2001 gültigen Fassung nGS 18 - 29 und 33 - 56) bei einem Weg von mehr als einer Stunde. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Eltern den Kinderabzug von Fr. 10'000.-- beanspruchen. Eine Überprüfung der effektiven Mehraufwendungen findet im Einzelnen nicht statt (vgl. zum Ganzen StB Nachtrag 1.9.2003, 49.1 Ziff.