Der ständige Aufenthalt am Ort der schulischen Ausbildung muss sodann einer bestimmten Notwendigkeit folgen. Dabei geht es nicht darum, ob eine Ausbildung notwendig erscheint oder ob eine solche allenfalls in der Nähe statt auswärts absolviert © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte