Diese kommt zudem gemäss eigenen Angaben grösstenteils für den Unterhalt ihrer Mutter auf, was als Entschädigung für die Kinderbetreuung anzusehen ist. Ferner war im Jahr 2001 noch eine andere Frau für die Kinderbetreuung angestellt, wobei das monatliche Entgelt dafür etwa Fr. 120.-- betrug. Offenbar erbrachte zwar auch der Kindsvater sporadisch gewisse Leistungen. Es ist aber kein Hinweis auf grös-sere Unterhaltszahlungen vorhanden. Unter diesen Umständen geht die Verwaltungsrekurskommission davon aus, dass die Rekurrentin im Jahr 2001 zur Hauptsache für den Unterhalt der beiden in der Dominikanischen Republik lebenden Kinder Miguel und Charlotte aufkam. Damit