Die Rekurrentin betreut ihre zwei Kinder Miguel und Charlotte nicht selbst, da diese in der Dominikanischen Republik leben. Zusammen mit der Mutter der Rekurrentin sind die Kinder jedoch in einem den Rekurrenten gehörenden Haus untergebracht. Damit ist bereits ein wichtiger Teil des Unterhalts geleistet. Die Betreuung und Erziehung wird von der Grossmutter erbracht, wobei die Rekurrentin die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Diese kommt zudem gemäss eigenen Angaben grösstenteils für den Unterhalt ihrer Mutter auf, was als Entschädigung für die Kinderbetreuung anzusehen ist.