Nachdem die Kinder jedoch bei der Mutter der Klägerin untergebracht sind, ist vermutungsweise davon auszugehen, dass die elterliche Sorge der Rekurrentin zusteht. Der Unterhalt umfasst das, was ein Kind zum Leben braucht. Dazu gehören insbesondere Nahrung, Kleider, Wohnung, ärztliche Behandlung, Befriedigung persönlicher Bedürfnisse sowie die Kosten für Erziehung und Ausbildung. Derjenige Elternteil, der mehr als die Hälfte dieser Unterhaltskosten übernimmt, kommt zur Hauptsache für den Unterhalt auf. Die Rekurrentin betreut ihre zwei Kinder Miguel und Charlotte nicht selbst, da diese in der Dominikanischen Republik leben.