aa) Grundvoraussetzungen für die Geltendmachung eines Kinderabzuges sind kumulativ die Bestreitung des hauptsächlichen Unterhalts des unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen stehenden Kindes durch den Steuerpflichtigen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte