C.- Mit Eingabe vom 12. September 2003 erhoben A. und B. X.-Y. gegen diesen Einsprache-Entscheid Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission. Sie beantragen nach wie vor die Gewährung des Abzuges für Kinder in Ausbildung mit ständigem auswärtigem Ausbildungsort. Mit Vernehmlassung vom 23. Oktober 2003 stellt das kantonale Steueramt den Antrag auf kostenfällige Abweisung des Rekurses. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2003 reichten die Rekurrenten eine zusätzliche Stellungnahme ein. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte