Die Steuerpflichtigen deklarierten in der Steuererklärung 2001 ein steuerbares Einkommen von Fr. 27'500.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 18'000.--. Das kantonale Steueramt nahm in der Folge einige Korrekturen vor und veranlagte A. und B. X.-Y. mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 36'600.-- zum Satz von Fr. 37'800.-- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 14'000.--- zum Satz von Fr. 18'000.--.